+49 731 250 785 03 team@footprintsevents.de ende

 

ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN

  1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGS, DATENSCHUTZ

1.1. Mit Ihrer schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Buchung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung, die keiner bestimmten Form bedarf, durch uns zustande. Die Annahme erfolgt unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach der Anmeldung. Sie sind solange an ihr Angebot gebunden. Über die Annahme informieren wir Sie umgehend durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung.

1.2. Wenn Sie Anmeldungen für weitere Reiseteilnehmer abgeben, stehen Sie für deren Vertragsverpflichtungen wie für Ihre eigenen Verpflichtungen ein, sofern Sie eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

1.3. Für die im Rahmen der Reise vermittelten Eintrittskarten zu Veranstaltungen (Sportveranstaltungen, Shows, Konzerte etc.) erbringen wir Fremdleistungen. Ihr Vertragspartner ist insoweit der jeweilige Fremdveranstalter. Vertragliche Beziehungen kommen ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter oder Anbieter zustande.

1.4. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt und von uns ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung genutzt.

  1. REISEPREIS

2.1. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gem. § 651k BGB insolvenzgesichert. Zahlungen sind nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins zu leisten. Sie erhalten den Sicherungsschein mit der Reisebestätigung/Rechnung.

2.2. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Reisevertrags und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

2.3. Für von uns vermittelte Fremdleistungen wie Eintrittskarten zu Sportveranstaltungen, Konzerten etc. gelten davon abweichend die Zahlungsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringer.

2.4. Rücktritts und Stornogebühren sind sofort fällig.

  1. LEISTUNGEN

Für den Inhalt des Reisevertrages sind unsere Leistungsbeschreibungen, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich.

  1. VERMITTLUNG EINZELNER LEISTUNGEN

4.1. Soweit wir lediglich einzelne Leistungen vermitteln, z.B. Eintrittskarten, Hotelunterkünfte etc., sind diese nicht Gegenstand des mit uns abgeschlossenen Reisevertrags. Wir haften daher nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die Leistungserbringung selbst. Der Leistungsinhalt bestimmt sich ausschließlich nach dem mit dem jeweiligen Veranstalter/Anbieter geschlossenen Vertrag und den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Leistungserbringers. Wir stellen Ihnen gerne diese Geschäftsbedingungen auf Anfrage zur Verfügung.

4.2 Die angebotenen Verkaufspreise können von den Kartenaufdruckpreisen abweichen, da die Beschaffung nicht immer über direkte Bezugsquellen gewährleistet werden kann. Bei einigen Veranstaltungen ist es mittlerweile ohne Vorverkaufsgebühren, Zwischenhändler oder den zusätzlichen Einkauf weniger attraktiver Karten und damit ohne zusätzliche Kosten unmöglich, Eintrittskarten zu erhalten.

  1. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN

5.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist.

5.2. Liegen zwischen Reisebestätigung und Beginn der Reise mehr als vier Monate, behalten wir uns vor, den Reisepreis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, Flughafen- oder Einreisegebühren oder der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurs in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt.

5.3. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung wesentlicher Reiseleistungen werden wir Sie unverzüglich davon in Kenntnis setzen. In jedem Fall ist eine Preisänderung nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt möglich.

5.4. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 5% oder kommt es zu einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, Ihnen eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen.

  1. RÜCKTRITT DES REISETEILNEHMERS

6.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Buchungsnummer erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen in Ihrem Interesse, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

6.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis. Bei der Berechnung der Entschädigung werden ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung von uns berücksichtigt.

6.3. Wahlweise können wir anstelle dieses Ersatzanspruches eine angemessene Rücktrittspauschale in Höhe eines Vomhundertsatzes des Reisepreises verlangen. Es gelten insoweit die im Angebot bekannt gemachten und als Vertragsbestandteil anerkannten Zahlungs- und Stornobedingungen.

6.4. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die in den Stornobedingungen ausgewiesenen Kosten.

6.5. Bitte beachten Sie, dass von uns vermittelte Eintrittskarten in der Regel nicht zurückgenommen/umgetauscht werden können und voll zu bezahlen sind.

  1. WECHSEL DES REISETEILNEHMERS

7.1. Bis zum Reisebeginn können Sie von uns verlangen, dass ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Wechsel widersprechen, sofern die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt und gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Teilnehmer und Ersatzperson haften als Gesamtschuldner.

7.2. Die durch die Teilnahme der Ersatzperson, oder einer Umbuchung entstehenden Mehrkosten werden nach Aufwand im Stundennachweis zuzüglich der angefallenen Umbuchungskosten berechnet.

  1. VERSICHERUNG

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen Ihnen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Reise abgeschlossen werden sollte. Weiter empfehlen wir den Abschluss einer Reisegepäck-, Reisediebstahl-, Reiseunfall, Reisehaftpflicht-, und Reisekrankenversicherung einschließlich der Kosten für die Rückführung bei Unfall oder Krankheit.

  1. REISEVERTRAGSRÜCKTRITT/KÜNDIGUNG DURCH FOOTPRINTS

Die nachfolgenden Fälle berechtigen uns, vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurückzutreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag zu kündigen:

9.1. Wir sind berechtigt, ohne Einhaltung einer Frist den Vertrag zu kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, wir müssen uns jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen und diejenigen Vorteile, die sich aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im Übrigen bleiben hiervon unberührt.

9.2. Wird die bei der Reisebeschreibung ausdrücklich genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis 2 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhalten Sie den gezahlten Preis unverzüglich vollständig zurück.

  1. KÜNDIGUNG INFOLGE HÖHERER GEWALT

10.1. Wird die Reise infolge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, beeinträchtigt oder gefährdet, können beide Parteien den Reisevertrag kündigen. Hierunter fallen insbesondere nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichwertige Fälle.

10.2. Bei Kündigung vor Reisebeginn infolge höherer Gewalt erhalten Sie den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits durch uns erbrachte Leistungen können wir jedoch ein angemessenes Entgelt verlangen.

10.3. Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall werden wir die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von Ihnen und uns je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.

  1. HAFTUNG

11.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung.

11.2. Wir haften weiter für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

  1. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

12.1. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wird. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.

12.2. Wird im Rahmen einer Reise bzw. Veranstaltung oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erfolgt die Beförderung auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmen, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

12.3. Ein Schadensersatz gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

12.4. Kommt uns die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetztes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.

  1. HAFTUNG BEI VERMITTLUNG FREMDER LEISTUNGEN

13.1 Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Konzerte etc.), und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung, nicht aber für die Leistungserbringung selbst. Dies gilt auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen.

13.2Für Vertragsverletzungen aufgrund geringen Verschuldens sind wir Ihnen gegenüber zum Ersatz eines daraus entstehenden Schadens bis zur Höhe der Provision des vermittelten Geschäfts verpflichtet.

  1. GEWÄHRLEISTUNG

14.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, können sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

14.2. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit der Buchung der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Ein Anspruch auf Minderung besteht nicht, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.

14.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Wir behalten einen Anspruch auf den anteiligen Reisepreis in Höhe der in Anspruch genommenen Leistungen.

14.4. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

  1. ANSPRUCHSTELLUNG, AUSSCHLUSSFRIST, VERJÄHRUNG

15.1. Alle vertraglichen Ansprüche aus Pflichtverletzung müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn Sie die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnten.

15.2. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen und nachträglicher Unmöglichkeit verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende.

15.3. Die Verjährung ist bis zur schriftlichen Zurückweisung der geltend gemachten Ansprüche gehemmt. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in 3 Jahren.

  1. PASS-, VISA-, ZOLL-, DEVISEN-, GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN

16.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, denn Sie sind für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Die Informationen gelten für Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellte Passes bzw. Personalausweises sind. Sind sie Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat.

16.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.

  1. GERICHTSSTAND

Handelt es sich bei dem Reiseteilnehmer/Vertragspartner um einen Vollkaufmann, so ist für alle Ansprüche aus dem Reisevertrag der Gerichtsstand Köln vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags einschließlich dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.

VERANSTALTER

Footprints Events GmbH

Heinrichgasse 5
89231 Neu-Ulm

Telefon: +49 731 250 785 03

Email team@footprintsevents.de